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Artikel zum Stichwort Anlageberatung

Aufklärungspflicht über Abschlussprovisionen bei der Lebensversicherung

Eine Bank muss einen Anleger bei Vermittlung einer Lebensversicherung als Kapitalanlage innerhalb eines Beratungsvertrages entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sog. Rückvergütungen (Kick-Backs) über die aus den von der Versicherungsgesellschaft deklarierten Kosten gezahlten Vermittlungspovisionen aufklären. Landgericht Heidelberg, Urteil vom 13. Juli 2010 – 2 O 444/09

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