Rentenversicherung – Fondsgebundene Rentenversicherung

Eine spezielle Form der Rentenversicherung ist die fondsgebundene Rentenversicherung. Wie bei der fondsgebundenen Lebensversicherung werden bei der fondsgebundenen Rentenversicherung die angesparten Beitragsanteile in Investmentfonds angelegt. Sie werden von der Versicherung als Sondervermögen verwaltet. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung ist also ein wesentlicher Teil des Leistungsanspruchs oder auch der gesamte Leistungsanspruch direkt an die Wertentwicklung von bestimmten Kapitalanlagefonds gebunden.
Entscheidet sich der Versicherte für eine solche Versicherung, geht er ein Risiko ein, denn durch die Börsenkurse ist seine zu erwartende Rentenzahlung Schwankungen ausgesetzt. Die Gewinne und Verluste machen es unmöglich, die spätere Rentenleistung einzuschätzen.

Vielfach besteht bei Versicherungen die Möglichkeit zwischen verschiedenen Fonds zu wählen. Dem Versicherten steht es meist einmal pro Jahr kostenfrei zu, sein Kapital in andere Fonds umzuschichten. Er ist nicht gezwungen, bis zum Vertragsende das Portfolio unverändert zu belassen. Also ist es möglich, auf Kursschwankungen und Verluste zu reagieren – wenn auch nur in begrenztem Rahmen.

Steuerliche Vergünstigungen für die fondsgebundene Rentenversicherungen gibt es für die Beitragszahlungen, solange es sich nicht um Riester-Renten oder Rürup-Renten handelt. Auch die Rentenauszahlungen sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Im Übrigen gilt für die fondsgebundene Rentenversicherung das Gleiche wie für die fondsgebundene Lebensversicherung.