Auslandsreiseversicherung – Was ist zu beachten?

Zur Urlaubsplanung gehören nicht bloß die angenehmen Dinge. Man sollte sich auch überlegen, was zu tun ist, wenn man während der Reise schwer erkrankt oder sich ernsthaft verletzt. Damit man mit einem sicheren Gefühl verreisen kann, sollte man bereits vor Reiseantritt darüber nachdenken, eine Auslandsreiseversicherung abzuschließen. Anderenfalls kann es im Schadensfall richtig teuer werden.

Eine Auslandsreiseversicherung stärkt Reisenden hier den Rücken, da sie alle Risiken und Schadensfälle abdeckt, die während des Urlaubs eintreten könnten. Hier wird beispielsweise an den Stellen unterstützt, an denen die heimische Krankenversicherung nicht mehr greift. Zudem kann Reisegepäck versichert werden, falls dieses während der Reise abhanden kommt. Außerdem ist man auch für den Fall abgesichert, in dem man die Reise aufgrund von Krankheit oder anderen Hindernissen gar nicht erst antreten kann.

Was versteht man unter einer Auslandsreiseversicherung?

Eine Auslandsreiseversicherung ist eine Zusatzversicherung, die Reisende abschließen sollten, um den herkömmlichen Versicherungsschutz während des Urlaubs zu erweitern oder dort anzusetzen, wo herkömmliche Versicherungen nicht mehr greifen. Hier sind übrigens nicht nur gesetzlich Versicherte betroffen. Auch für Privatversicherte geht die Auslandsreiseversicherung über ihren heimischen Versicherungsschutz hinaus.

Warum ist eine Auslandsreiseversicherung so wichtig?

Hierzu muss man wissen, dass die heimische Krankenversicherung lediglich bei Reisen innerhalb der EU greift, und auch hier nur bis zur maximalen Grenze der in Deutschland geltenden Abrechnungssätze für medizinische Behandlungen. Alles darüber hinaus muss aus eigener Tasche und meist sofort vor Ort bezahlt werden, denn ausländische Ärzte fordern meist höhere Rechnungsbeträge. Zudem beinhalten die meisten heimischen Krankenversicherungen auch bei Reisen innerhalb der EU keine Zusatzleistungen, wie den Krankenrücktransport ins Heimatland. Außerhalb der EU greift die heimische Krankenversicherung dann gar nicht mehr.

An dieser Stelle kommt dann die Auslandsreiseversicherung ins Spiel. Diese deckt alle Kosten für medizinische Heilbehandlungen während des Urlaubs sowie den eventuell notwendigen Rücktransport der kranken Person ab, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU.

Wann braucht es eine Auslandsreiseversicherung?

Gerade Personen, die oft und viel reisen und sich dabei häufig im EU-Ausland aufhalten sind mit einer Auslandsreiseversicherung bestens beraten.

Schließlich gibt es in vielen Reiseländern der Erde hochansteckende Viruserkrankungen und bakterielle Infektionserkrankungen, die im eigenen Heimatland nicht verbreitet sind. Dies kann einen Arzt- oder sogar einen Krankenhausbesuch im Ausland notwendig machen, und das schneller, als einem lieb ist. Bei vielen tropischen Erkrankungen muss es schnell gehen. Hier ist es demnach sinnvoll, eine Auslandsreiseversicherung zu haben, die sämtliche Kosten erstattet und für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung des Schadensfalles sorgt.

Für Reisen innerhalb der EU ist übrigens die herkömmliche Chipkarte, die man auch dem heimischen Arzt reicht, gleichzeitig die Auslandsreiseversicherung. So befindet sich auf der Rückseite einer jeden Chipkarte der entsprechende Aufdruck, der während des EU-Urlaubs absichert. Mit anderen beliebten Reiseländern, wie beispielsweise der Türkei oder Kroatien, hat die EU das sogenannte Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Auch hier gilt die heimische Krankenversicherung als Nachweis einer Auslandsreiseversicherung, sofern man vor Reiseantritt einen entsprechenden Auslandskrankenschein seitens der Krankenkasse ausstellen lässt.

Für wen macht eine Auslandsreiseversicherung Sinn?

Wie bereits oben erwähnt, ist eine Auslandsreiseversicherung für Vielreisende besonders sinnvoll. Eine Auslandsreiseversicherung gilt in den meisten Fällen jedoch im Standardtarif nur für eine Reisedauer von bis zu sechs Wochen pro Urlaub. Wer länger verreisen möchte, sollte daher einen höheren Tarif wählen. Der Vorteil der Auslandsreiseversicherung ist, dass sie sich nach einem Jahr automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern Versicherte nicht fristgerecht kündigen. So haben Vielreisende immer den vollen Versicherungsschutz ohne Lücken.

Welche Leistungen sollte eine Auslandsreiseversicherung also im Einzelnen enthalten?

Hat man eine Auslandsreiseversicherung abgeschlossen, sollte diese die Übernahme aller Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland beinhalten. Dazu gehören Kosten für Krankenhausaufenthalte, ärztliche Behandlungen, Operationen und Medikamente. Auch der eventuell notwendige Krankenrücktransport in die Heimat sollte Bestandteil der Auslandsreiseversicherung sein.

Sollte es auf Reisen zu einem Todesfall kommen, sollte eine gute Auslandsreiseversicherung auch die Kosten für eine Bestattung im Reiseland oder die Überführung des Leichnams ins Heimatland übernehmen.

Optional können Reisende in ihrer Auslandsreiseversicherung auch das Reisegepäck absichern lassen, falls es zum Verlust oder zum Diebstahl kommt. Führt man teure Wertgegenstände mit sich, wie beispielsweise eine kostspielige Kamera oder einen Laptop, sollte man sein Gepäck stets mitversichern.

Zudem sollte man auch die Option der Reiserücktrittsversicherung und der Reiseabbruchversicherung beachten, denn es kann immer passieren, dass die Reise aufgrund von Krankheit oder eines anderen wichtigen Ereignisses abgebrochen werden muss oder gar nicht erst angetreten werden kann. Um hier nicht vor dem finanziellen Ruin stehen zu müssen, lohnen sich beide Versicherungsoptionen. So kriegt man im Schadensfall bereits gezahltes Geld anteilig oder sogar vollständig zurück.

Wichtige Tipps für den Eintritt eines Versicherungsfalls

Sollte es im Urlaub zu einem Schadensfall, beispielsweise Krankheit oder Gepäckverlust, kommen, stellen viele Anbieter von Auslandsreiseversicherungen eine Notrufhotline zur Verfügung, bei der 24 Stunden jemand erreichbar ist. Sollte man zum Hörer greifen müssen, sollten unbedingt die Versicherungsnummer, eventuelle Namen von behandelnden Ärzten oder Krankenhäusern sowie eine Telefonnummer bereit gehalten werden, unter der man selbst erreichbar ist.

Zudem sollte man, sofern es möglich ist, immer selbst die Versicherung kontaktieren, wenn man beispielsweise in eine Klinik eingeliefert oder von einem Arzt behandelt werden muss. Notfalls sollte dies die Reisebegleitung übernehmen. Oft wird das nämlich von ausländischen Einrichtungen, wie Kliniken oder Ärzten, nicht übernommen. Zudem sollte man seine Ausweisdokumente immer griffbereit haben und niemals aus der Hand geben. Da es üblich ist, vor Ort bar oder per Kreditkarte zu bezahlen, sollte man immer eine Quittung verlangen. Diese muss zu Hause nämlich beim Versicherer eingereicht werden, um angefallene Kosten reibungslos erstatten lassen zu können.

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