Bei der Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger haben im Regelfalle nach einem durch das Gespann verursachten Schaden der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen.
Macht dann eine Rückstufung im Schadensfreiheitsrabat bei beiden Haftpflichtversicherungen …
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. Oktober 2010 – IV ZR 279/08
[eine ausführliche Darstellung des Urteils finden Sie in der Rechtslupe.]