Berufsunfähigkeitsversicherung bei jungen Selbständigen

Ist ein Selbständiger nicht mehr in der Lage zu arbeiten, steht schneller die gesamte Existenz auf dem Spiel als man denkt: sowohl die berufliche Existenz als auch die private Situation der Familie ist gefährdet. Etwas Sicherheit kann da eine Berufsunfähigkeitsversicherung bieten. Als Zusatzversicherung zu einer Kapitallebensversicherung, einer Risikolebensversicherung oder einer Rentenversicherung ist sie eine sinnvolle Ergänzung. Es ist aber auch möglich, die Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständigen Vertrag abzuschließen.

Im Regelfall tritt die Versicherung ein, wenn der Versicherungsnehmer über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten seinen Beruf nicht mehr ausüben kann aufgrund von Krankheit oder Unfall. Die Versicherungsleistung wird dann ab diesem Zeitpunkt solange gezahlt, wie die Berufsunfähigkeit andauert. Es sei denn, man hat einen bestimmten Ablaufzeitpunkt vertraglich vereinbart. Mit Eintritt des Versicherungsfalls fällt auch die Beitragszahlung weg (Beitragsbefreiung).

Gerade bei Selbständigen wird das Vorliegen der Berufsunfähigkeit noch gesondert geprüft, denn in diesen Fällen geht es nicht nur um die Tätigkeiten, die sie selbst ausüben (Stichwort: Angestellte). Denkbar ist z. B., die Aufgaben des durch Krankheit oder Unfall eingeschränkten Chefs im Betrieb durch Umorganisation zu delegieren. Solch eine Neustrukturierung muss aber für den Selbständigen zumutbar sein, d.h. es dürfen damit keine großen finanziellen Einbußen oder hohe Investitionen verbunden sein. Ist eine Umorganisation der Firma nicht möglich, tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein.