Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland vor ungerechtfertigten Kündigungen durch ihren Arbeitgeber schützen. Es regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Kündigung ausgesprochen werden darf und wie das Verfahren abläuft. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Kündigungsschutzgesetzes und weisen auf die Unterstützung der KAH – Kanzlei Arbeitsrecht Hannover bei Fragen zum Kündigungsschutzgesetz hin.
Rechte und Pflichten von Arbeitgebern
Arbeitgeber haben grundsätzlich das Recht, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund kann zum Beispiel eine schwere Verfehlung des Arbeitnehmers oder eine betriebliche Notwendigkeit sein. Der Arbeitgeber muss jedoch das Kündigungsschutzgesetz beachten und das Verfahren einhalten. Andernfalls kann die Kündigung unwirksam sein und der Arbeitgeber kann zu Schadenersatz verpflichtet werden.
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt zu werden. Sie müssen jedoch auch ihre Pflichten erfüllen und dürfen keine schwerwiegenden Verfehlungen begehen, die eine Kündigung rechtfertigen könnten. Bei einer Kündigung haben sie das Recht, eine Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung zu verlangen.
Besonderheiten des Kündigungsschutzgesetzes
Eine Besonderheit des Kündigungsschutzgesetzes ist der Schutz vor einer „sozialen Kündigung“. Dies ist gegeben, wenn die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe zurückzuführen ist, wie zum Beispiel eine Betriebsschließung oder eine Umstrukturierung. In diesem Fall muss der Arbeitgeber ein Sozialplanverfahren durchführen, um die Auswirkungen der Kündigung auf die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzufedern.
Unterstützung durch die KAH – Kanzlei Arbeitsrecht Hannover
Die KAH – Kanzlei Arbeitsrecht Hannover ist eine spezialisierte Kanzlei, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts unterstützt. Sie bietet Beratung und Vertretung bei Fragen zum Kündigungsschutzgesetz an und setzt die Rechte ihrer Mandanten konsequent durch. Die Experten der Kanzlei beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Vorbereitung von Kündigungen, unterstützen bei der Durchführung von Sozialplanverfahren und setzen gegebenenfalls Ansprüche auf Abfindungen oder Weiterbeschäftigung vor Gericht durch.
Verfahren bei einer Kündigung
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund detailliert darlegen. Der Arbeitnehmer hat dann das Recht, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. In diesem Verfahren wird geprüft, ob die Kündigung rechtmäßig war und ob der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung hat.
Auch hierbei unterstützt die KAH – Kanzlei Arbeitsrecht Hannover ihre Mandanten. Die Experten der Kanzlei vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht und setzen ihre Ansprüche durch. Auch Arbeitgeber werden von der Kanzlei bei der Verteidigung von Kündigungen vor Gericht unterstützt.
Das Kündigungsschutzgesetz ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor ungerechtfertigten Kündigungen. Arbeitgeber müssen das Verfahren beachten und wichtige Gründe für eine Kündigung nachweisen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, sich gegen ungerechtfertigte Kündigungen zu wehren und gegebenenfalls Ansprüche auf Abfindungen oder Weiterbeschäftigung geltend zu machen.
Die KAH – Kanzlei Arbeitsrecht Hannover ist ein kompetenter Partner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Fragen rund um das Kündigungsschutzgesetz und setzt die Interessen ihrer Mandanten erfolgreich durch.
Erreichbar ist die KAH – Kanzlei Arbeitsrecht Hannover unter
KAH – Kanzlei Arbeitsrecht Hannover
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