Gerade sind die ersten wärmeren Tage des Jahres vorbei und man freut sich schon auf den Frühling bzw. Sommer. Meist geht mit der Vorfreude auch die Urlaubsplanung einher. Je nach Vorlieben und finanziellen Mitteln wird die für viele schönste Zeit im Jahr geplant. In dieser euphorischen Stimmung denken die wenigsten an Schwierigkeiten und Proleme, die aus dem wundervollsten Urlaub ein unschönes Erlebnis werden lassen.
Aber für den Fall der Fälle ist es möglich, vorzusorgen: Reiserücktrittsversicherung, Auslandskrankenversicherung oder Reisegepäckversicherung können einen Großteil des finanziellen Schadens auffangen, der mit unvorhergesehenen Ereignissen wie Krankheit oder Unfall verbunden sein kann. Eine Versicherung ist zwar schnell abgeschlossen, aber eine mögliche Leistung der Versicherung ist immer abhängig von ihren Versicherungsbedingungen. So kann es schnell passieren, dass sich der Reisende aufgrund seiner abgeschlossenen Versicherung ruhig und sicher fühlt, aber geerade in seinem dann eingetretenen Schadensfall ein Leistungsausschluss vorliegt, oder die Versicherung die Höhe der zu leistenden Zahlung anders (nämlich niedriger) beurteilt. Beispielsweise hat das Amtsgericht München1 den Eintritt einer Reiserücktrittsversicherung, die an die Zahlung der Reise mit einer Kreditkarte gebunden ist, von der Zahlung des gesamten Reisepreises mit der Kreditkarte abhängig gemacht. Oder wer handelt bei einer Erkrankung im Ausland genau nach den Versicherungsbedingungen seiner Auslandskrankenversicherung und verständigt die Notrufzentrale der Versicherung über den Krankheitsfall2 ? Ist man aufgrund seines Zustandes nicht in der Lage die Versicherung zu verständigen, wird die Frage der Kostenerstattung sehr schnell streitig und landet dann unweigerlich vor Gericht.
Bei derartigen Gerichtsverfahren ist man mit einem Rechtsberater gut bedient, der sich auf das Fachgebiet Reiserecht oder Versicherungsrecht spezialisiert hat. Auf der Internetseite www.such-den-anwalt.de werden Rechtsanwälte vermittelt, die sich durch Erfahrung und Kompetenz in speziellen Rechtsgebieten auszeichnen. Hier wird es dem suchenden Mandanten nicht durch eine unübersichtliche Liste erschwert, Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen, denn Ziel der Internetseite ist eine möglichst direkte und schnelle Vermittlung eines Rechtsanwalts.