Eine sehr bekannte Form der Lebensversicherung ist die Kapitallebensversicherung. Sie sichert die Hinterbliebenen ab und sorgt gleichzeitig für den Ruhestand vor: Stirbt der Versicherte vor Ablauf des Vertrages, erhalten die Hinterbliebenen die garantierte Versicherungssumme zuzüglich der fälligen Überschussanteile.
Erlebt der Versicherte den vereinbarten Zeitpunkt, bekommt er selbst den Betrag auf sein Konto überwiesen. Je nach Vertrag besteht die Möglichkeit sogenannter Teilauszahlungen: Dann erhält der Versicherte das Vorsorgekapital schrittweise zu vorher vereinbarten Terminen. Die Höhe des Todesfallschutzes ändert sich bis zum Vertragsablauf nicht.
Die garantierten Summen, die der Versicherte im Erlebensfall oder seine Hinterbliebenen im Todesfall erhalten, sind bei der Kapitallebensversicherung in der Regel gleich hoch. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Lebensversicherungen mit einer erhöhten Todesfallleistung oder einer erhöhten Erlebensfallleistung abzuschließen.
So kann der Versicherte individuell vorsorgen: Während für eine junge Familie wahrscheinlich die Absicherung der Hinterbliebenen im Vordergrund steht, wählt ein Unverheirateter in der Regel eher die Variante, die den Erlebensfall höher versichert.
Bei den meisten Menschen steigen Einkommen und Lebensstandard mit der Zeit – und damit auch die Ansprüche an eine spätere Versorgung. Dem wird die dynamische Lebensversicherung gerecht: Bei dieser Form erhöhen sich Beitrag und Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen automatisch, entweder um einen bestimmten, vertraglich vereinbarten Prozentsatz oder um den Wert, um den die Höchstbeiträge der gesetzlichen Rentenversicherung steigen. Besonders vorteilhaft: Der Antragsteller muss keine Fragen zum Gesundheitszustand beantworten. Die Beiträge steigen bei der dynamischen Versicherung prozentual schneller an als die garantierte Versicherungssumme. Denn der Risikoschutz wird mit zunehmendem Alter teurer und die zusätzlichen Beitragsanteile für die Altersvorsorge (Kapitalbildung) werden immer geringer. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Dynamik vor Ablauf des Vertrages – etwa zwischen dem 40. und 45. Lebensjahr – zu beenden. Es genügt eine Mitteilung an das Versicherungsunternehmen. Beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass deren Erträge im Erlebensfall zur Hälfte steuerfrei ausgezahlt werden können.
Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der Versicherungsvertrag muss über mindestens zwölf Jahre laufen und das Kapital darf erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Kapitalzahlungen im Todesfall unterliegen nicht der Einkommensteuer.