Wer sich dazu entschlossen hat, eine Kapitallebensversicherung abzuschließen, der hat einen Vertrag über einen sehr langen Zeitraum geschlossen. Aber weniger als die Hälfte der Versicherungsverträge hat bis zum Ende der Laufzeit (die durchschnittlich 28 Jahre beträgt) Bestand. Das kann verschiedene Ursachen haben: Innerhalb eines solchen Zeitraums können sich die persönlichen Gegebenheiten derart ändern, wie es bei Abschluss des Versicherungsvertrages nicht vorhersehbar war. Familiäre Veränderungen, Wechsel der beruflichen Tätigkeit, Unfall oder Krankheit sind oft die Auslöser für die Trennung von einer Lebensversicherung. Freiwillig kündigt keiner seine Versicherung, letztendlich zwingt meistens die finanzielle Situation zu dieser Entscheidung: Entweder wird das Geld dringend benötigt oder die finanzielle Belastung jeden Monat übersteigt das Budget des Versicherten.
Eine Möglichkeit, sich einer Lebensversicherung zu entledigen, ist die vorzeitige Kündigung der Versicherung. Dann kauft der Versicherer die bestehenden, aber noch nicht fälligen Ansprüche des Versicherungsnehmers zurück und zahlt an den Versicherungsnehmer den vertraglich bestimmten Rückkaufswert. Abhängig von der Laufzeit der bis dahin bestehenden Versicherung wird dieser Rückkaufswert ermittelt. Je kürzer der Vertrag bestanden hat, desto geringer wird der Rückkaufswert ausfallen. Ein Unsicherheitsfaktor liegt auch in der Schätzung bei der Wertermittlung von noch nicht fälligen Ansprüchen bei einem noch jahrzehnte lang laufenden Vertrag. So kann man besonders die Überschussbeteiligung nicht exakt vorhersagen.
Hier kann der sogenannte „Zweitmarkt für Lebensversicherungen“ eine lohnende Alternative sein. Dabei reizt den Käufer einer gebrauchten Lebensversicherung die Möglichkeit, durch die Weiterführung der Versicherung selbst eine Rendite zu erzielen, und er zahlt deshalb einen höheren Preis als die Summe, die der Verkäufer bei einer Kündigung von seiner Versicherung als Rückkaufswert erhalten würde.
Als Ankäufer auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen sind verstärkt auch Unternehmen tätig, deren Seriösität der Verbraucher auf den ersten Blick nicht so einfach erkennen kann. Hierzu teilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit, dass der Kauf gebrauchter Lebensversicherungen grundsätzlich keine Geschäftstätigkeit ist, die einer besonderen gesetzlichen Erlaubnispflicht unterliegt. Demendsprechend handelt es sich nicht um Unternehmen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt werden.
Als Verbraucher ist ein seriöser Aufkäufer von Versicherungen u.a. daran zu erkennen, dass der Kaufpreis in einer Summe direkt ausgezahlt wird. Darüber hinaus bürgt auch die Mitgliedschaft im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) für Qualität. Mit der Mitgliedschaft hat das Unternehmen sich zur Einhaltung bestimmter Standards verpflichtet. Dort wird großen Wert auf Transparenz und Vergleichbarkeit gesetzt. Gute Testergebnisse und zufriedene Kunden, wie zum Beispiel beim Marktführer Policen Direkt, vervollständigen das Bild eines seriösen Anbieters. Beachtet man diese Kriterien, ist – im Vergleich zur Kündigung – der Verkauf einer Lebensversicherung finanziell lukrativer.