Die Insolvenz der niederländischen International Insurance Corporation N.V. (IIC) zeigt nun auch Auswirkungen für ihre deutschen Kunden. Die IIC hatte hier in Deutschland unter den Bezeichnungen „LadyCarOnline“ und „Ineas“ Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungsverträge abgeschlossen.
Diese Versicherungsverträge werden am 31. August 2010 um 24.00 Uhr aufgrund einer niederländischen Gerichtsentscheidung enden. Die betroffenen deutschen Autofahrer haben also vom 1. September 2010 an keinen Versicherungsschutz mehr und müssen sich spätestens ab diesem Tag – zumindest hinsichtlich der Kfz-Haftpflichtversicherung – bei einem anderen Versicherer versichern. Wer ohne den erforderlichen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz fährt, macht sich strafbar. Außerdem kann sein Fahrzeug von der Zulassungsstelle außer Betrieb gesetzt werden.
Für Haftpflichtschäden springt zwischenzeitlich der von der Versicherungswirtschaft finanzierte Verein Verkehrsopferhilfe e. V. als Garantiefonds ein. Allerdings zeigt sich hier für die bei LadyCarOnline oder Ineas versicherten Fahrzeughalter eine empfindliche Lücke: Der Verein Verkehrsopferhilfe tritt nur ein, wenn nicht auf anderem Wege, etwa durch eine Kaskoversicherung, durch die Krankenversicherung oder mittels Lohnfortzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber, Ersatz zu erlangen ist. Diese wiederum können danach den Fahrzeughalter in Regreß nehmen, ohne dass die Verkehrsopferhilfe hierfür eintreten müsste – und der Freistellungsanspruch des Versicherten gegen die IIC ist aufgrund der Insolvenz des Versicherers wertlos. Ein derartiger Regreß wird zwar durch die Kaskoversicherungen in aller Regel nicht erfolgen, aber zumindest die Krankenkassen und die Arbeitgeber dürften versuchen, sich bei den Fahrzeughaltern und den Unfallfahrern schadlos zu halten. Wer also einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit LadyCarOnline oder Ineas abgeschlossen hat, tut gut daran, mit dem Abschluss einer neuen Kfz-Haftpflichtversicherung nicht bis zum Monatsende zu warten.
Gleiches gilt auch für die bestehenden Kaskoverträge. Diese laufen zwar noch bis zum Monatsende, aber Ansprüche hieraus sind wegen der Insolvenz der IIC-Versicherung wohl ebenfalls wirtschaftlich wertlos.