Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am Dienstag, dem 7. September 2010, eine Sammelverfügung („Anordnung zu Kapitalisierungsgeschäften“) und ein Rundschreiben („Hinweise zu Lebensversicherungen gegen Einmalbeitrag und zu Kapitalisierungsgeschäften“) veröffentlicht. Die BaFin reagiert damit auf die seit einiger Zeit zunehmende Bedeutung von Kapitalisierungsprodukten und Versicherungen gegen Einmalbeitrag in der Lebensversicherung.

Mit der Sammelverfügung macht die BaFin den Lebensversicherungsunternehmen nun erstmals verbindliche Vorgaben zu Kapitalisierungsgeschäften. So haben die Unternehmen für diese Geschäfte zwingend eine selbstständige Abteilung des Sicherungsvermögens einrichten, wenn sie mindestens drei Prozent des gesamten Sicherungsvermögens ausmachen. Sofern eine selbstständige Abteilung eingerichtet werden muss, sind die Unternehmen künftig verpflichtet, fortlaufend eine besondere Liquiditätsplanung zu führen. Ferner verlangt die Sammelverfügung, dass die Laufzeit der Verträge im Voraus festzulegen ist.

Das Rundschreiben ergänzt die Sammelverfügung und stellt die bisherige Verwaltungspraxis der BaFin zu Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie zu Kapitalisierungsgeschäften dar. Bereits 1996, 2005 und 2007 hatte die BaFin Hinweise zu Kapitalisierungsgeschäften und zu Lebensversicherungen gegen Einmalbeitrag veröffentlicht. Ziel der Veröffentlichungen ist es, bei Produkten, die als kurzfristige Kapitalanlage dienen könnten, eine Spekulation gegen den Bestand weitestgehend auszuschließen. Die bisherigen Verlautbarungen werden mit der Veröffentlichung des neuen Rundschreibens gegenstandslos.