Lebensversicherung und Finanzprobleme

Hat ein Versicherungsnehmer finanzielle Probleme, ist er nicht gut beraten, wenn er sofort seine Versicherung kündigt. Wer nach einiger Zeit die gleiche Versicherung wieder abschließen möchte, zahlt auf jeden Fall mehr – auch bei gleicher Leistung. Eine Versicherung wird mit jedem Lebensalter teurer oder anders ausgedrückt: Je jünger der Versicherte ist, desto günstiger ist der Beitrag.

Außerdem zahlt die Versicherung bei einer vorzeitigen Vertragskündigung lediglich den Rückkaufswert aus. Die Anteile des Beitrags, die zur Kosten- und Risikodeckung verbraucht worden sind, werden nicht ausgezahlt, nur Anteile der Überschussbeteiligung. So kann ein Teil des Kapitals verloren gehen.

Die Kündigung einer Versicherung ist entgültig. Um seine Versicherung zu erhalten und trotzdem die Belastung durch die Beitragszahlungen zu minimieren bieten die Versicherungen verschiedene Wege an:

Kostenersparnis durch Beitragsfreistellung

Eine Alternative zur Versicherungskündigung ist die Beitragsfreistellung, denn dann bleibt die Versicherung bestehen, der Rückkaufswert wird nicht ausgezahlt und es wird vom Versicherungsnehmer kein Beitrag mehr bezahlt. Für eine Beitragsfreistellung muss die Versicherung aber mindestens seit zwei bis drei Jahren bestehen. Ein Nachteil ist, dass sich der Risikoschutz und die Versicherungssumme verringern.

Vertrag ruhend stellen

Vorraussetzung für die Ruhendstellung einer Lebensversicherung ist eine Beitragszahlung über einen Zeitraum von mindestens ein oder zwei Jahren. Die Zeitspanne, für die der Vertrag ruhen gelassen wird ist auch beschränkt auf maximal ein Jahr. Es kann aber auch eine längere Zeitspanne , z.B. von 18 Monaten, gebilligt werden. Wie bei der Beitragsfreistellung verringert sich durch das ruhen lassen die Versicherungssumme und der Risikoschutz.

Änderung der Zahlungsweise:

Vielen Kunden ist es finanziell angenehmer mehrere kleine Raten zu zahlen als eine größere Summe wie einen Jahresbeitrag. Die Zahlungsweise kann völlig problemlos umgestellt werden. Allerdings ist zu beachten, dass viele Versicherungsunternehmen einen Zuschlag für die kleineren Beiträge verlangen: Bei monatlicher Zahlung erfolgt ein Aufschlag von 5 %, bei vierteljährlicher Zahlung 3 % und bei halbjährlicher Zahlungsweise 2 %.

Zusatzversicherungen kündigen:

Die Kündigung ist dabei jederzeit möglich. So verringert sich auf jeden Fall der Gesamtbeitrag. Zu Bedenken ist nur, dass sich auch der Versicherungsschutz verkleinert um genau diese Zusatzversicherungen.

dynamische Tarife einfrieren:

Ist vereinbart worden, dass die Beiträge und Leistungen jährlich steigen, kommt ein Einfrieren dieser dynamischen Tarife in Frage. So wird verhindert, dass die Beiträge und die Versicherungssumme immer weiter steigen, sie bleiben auf dem gleichen Nivaue. Es bedarf einer erneuten Gesundheitsprüfung um die Versicherungssumme anzuheben, wenn zweimal mit der Beitragssteigerung ausgesetzt worden ist.

Einsparung durch Verrechnung von Überschüssen und Beiträgen:

Um die finanziellen Kosten zu senken, können die laufenden Beiträge mit den Überschussanteilen verrechnet werden. Eine Ersparnis ergibt sich allerdings erst bei Verträgen, die bereits einige Jahre existieren. Diese Sparvariante gilt auch nicht für Verträge, wenn durch die Überschussanteile die Laufzeit des Vertrages gekürzt werden soll.

Stundung der Beiträge bei finanziellem Engpass:

Bei einer Stundung der Beiträge wird mit der Zahlung ausgesetzt. Wenn mit der Beitragszahlung wieder begonnen wird, fallen für die Nachzahlung noch Zinsen an. Eventuell können die Zinsen auch mit späteren Leistungen verrechnet werden. Normalerweise ist ein Versicherungsunternehmen mit einer Beitragsstundung für ein halbes Jahr einverstanden. Werden besondere Gründe angeführt, wie z.B. die Arbeitslosigkeit, zeigt sich das Unternehmen auch mit einem ganzen Jahr Stundung einverstanden.

Aufnehmen eines Policendarlehens

Durch ein Policendarlehen ist es möglich schnell flüssig zu werden. Bei vielen Versicherungen lohnt sich dafür eine Anfrage – einen Anspruch auf das Darlehen gibt es nicht. Es wird im Hinblick auf zu erwartenden Versicherungsleistungen gewährt und entspricht im Maximalfall dem Rückkaufswert der Versicherung. Dieses Policendarlehen ist mit Zinsen zurückzuzahlen. Eine komplette Tilgung vor Vertragsablauf ist aber nicht notwendig. Vielmehr wird das Darlehen mit der später fälligen Versicherungsleistung verrechnet. Natürlich bleibt es jedem Darlehensnehmer unbenommen mit der kompletten Rückzahlung den ursprünglichen Versicherungsschutz wiederherzustellen.

Kosteneinsparung durch Risiko-Zwischenfinanzierung

Bei einer Kapitallebensversicherung besteht die Möglichkeit für eine Zeitspanne von zwei Jahren nur den Teil des Beitrags zu entrichten, der der Hinterbliebenenvorsorge dient. Den restlichen Beitrag für den Erlebensfall ist nach den zwei Jahren mit Zinsen nachzuzahlen. Diese Nachzahlung entfällt, wenn der Versicherungsbeginn nachträglich um bis zu diesen zwei Jahren nach hinten verlegt wird.

Sparen durch Herabsetzen der Versicherungssumme

Durch Verringerung der Versicherungssumme läßt sich auch der Beitrag verringern. Zu beachten ist nur die Höhe des Minimalbetrags, der nicht unterschritten werden darf. Genauere Angaben teilt das Versicherungsunternehmen mit.