Heilung einer unwirksamen Prämienerhöhung in der Krankenversicherung
Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden und im Einzelnen begründet hat , erfordert die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie nach § 203 Abs. 5 VVG die Angabe der Rechnungsgrundlage, deren nicht nur vorübergehende Veränderung die Neufestsetzung nach …
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