Die übergelaufene Dachrinne
Ein Regenwasserrohr ist kein Ableitungsrohr der Wasserversorgung und damit im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung nicht versichert. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Coburg die Klage zweier Versicherungsnehmer auf Kostenerstattung für den Bruch eines Regenabflussrohres gegen ihren Versicherer abgewiesen.
Am Haus der …
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