Mit der gesetzlichen Pflegeversicherung kann lediglich ein Grundbedarf zur Pflegeversorgung abgedeckt werden, eine Rundum-Versorgung ist damit nicht zu finanzieren. Für eine weitreichendere Versorgung ist es ratsam, sich auch privat abzusichern durch eine Pflegerentenversicherung.
Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit durch Krankheit o.ä. wird dann eine monatliche Rente gezahlt. Dabei ist es vollkommen unwichtig, ob der Versicherte sich zu Hause von Angehörigen pflegen lässt oder die Pflege mit einer Heimunterkunft verbunden ist. Wie hoch die Zahlung ist, hängt dann von der Pflegebedürftigkeit ab. Hierbei greifen die Versicherungsunternehmen auf die Pflegestufenregelung der gesetzlichen Pflegeversicherung zurück. So kann die Auszahlung bei bestimmten Prozentsätzen der Pflegerente anfangen (Pflegestufe 1, 2) und bis zur vollen vereinbarten Pflegerente (Pflegestufe 3) gehen. Ist die Pflegebedürftigkeit eingetreten, sind keine Versicherungsbeiträge mehr zu zahlen.