Rechtsschutz durch die Kfz-Haftpflicht trotz Vorwurfs der Unfallmanipulation

Hat der Kfz-Haftpflichtversicherer im Verkehrsunfallprozess gegen den mitversicherten und mitverklagten Fahrer den Vorwurf eines versuchten Versicherungsbetrugs (Unfallmanipulation) erhoben, so muss er den Fahrer im Rahmen seiner Rechtsschutzverpflichtung von den Kosten für die Vertretung durch einen eigenen Rechtsanwalt freihalten, obwohl er ihm als Streithelfer beigetreten ist und sein Prozessbevollmächtigter auf diesem Wege für beide Klageabweisung beantragt hat.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. September 2010 – IV ZR 107/09
[eine ausführliche Darstellung des Urteils findet sich in der Rechtslupe.]