Der „geschönte“ Gesundheitsfragebogen
Von einem arglistigen Verhalten beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens bei einem Lebensversicherungsantrag st auszugehen, wenn der Täuschende weiß oder damit rechnet und billigend[…]
Weiterlesen…Ihre Versicherungen – Ihr Recht
Von einem arglistigen Verhalten beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens bei einem Lebensversicherungsantrag st auszugehen, wenn der Täuschende weiß oder damit rechnet und billigend[…]
Weiterlesen…Von einem arglistigen Verhalten ist dann auszugehen, wenn der Täuschende weiß oder damit rechnet und billigend im Kauf nimmt, dass er unzutreffende[…]
Weiterlesen…Beruft sich die beklagte Versicherung im Rechtsstreit um die Todesfallleistung aus einer Lebensversicherung nach erklärter Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung zum[…]
Weiterlesen…Ein Versicherungsunternehmen ist selbst dann, wenn es über die möglichen Folgen von Falschangaben nicht ausreichend belehrt hat, zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt,[…]
Weiterlesen…Bei arglistiger Täuschung des Haftpflichtversicherers über den Schadenshergang besteht kein Versicherungsschutz. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im Falle einer Jagdhaftpflichtversicherung erneut bestätigt:[…]
Weiterlesen…Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag oder eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist dann nicht möglich, wenn dem Versicherungsnehmer bei Vertragsschluß komplexe Gesundheitsfragen so[…]
Weiterlesen…Der anlässlich der Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung des Versicherungsvertrages arglistig getäuschte Versicherer ist bei einer Anfechtung nach § 123 BGB, §[…]
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