Überschussbeteiligung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die von einem Versicherer in seinen Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung verwendete Klauseln über die Überschussbeteiligung in Zusammenhang mit sog. Telematiktarifen sind unwirksam.
Dies hat jetzt der Bundesgerichtshof auf die Klage eines Verbraucherschutzverbandes entschieden. Die Versicherung in einem von der beklagten Versicherungsgesellschaft …
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