§ 241 Abs. 2 BGB verpflichtet den Arbeitgeber nicht, eine zugunsten des Arbeitnehmers zur Durchführung einer Entgeltumwandlung abgeschlossene Direktversicherung zu kündigen, wenn der[…]
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Ihre Versicherungen - Ihr Recht
§ 241 Abs. 2 BGB verpflichtet den Arbeitgeber nicht, eine zugunsten des Arbeitnehmers zur Durchführung einer Entgeltumwandlung abgeschlossene Direktversicherung zu kündigen, wenn der[…]
Weiterlesen…In der Insolvenz des Arbeitgebers stehen die Rechte aus vom Arbeitgeber als Gruppenversicherungsvertrag für seinen Arbeitnehmer geschlossenen Rentenversicherungsverträgen der Masse zu, wenn[…]
Weiterlesen…Mit der Auslegung eines „unwiderruflichen Bezugsrechts mit Vorbehalt” des Arbeitnehmers in einem vom Arbeitgeber für ihn geschlossenen Rentenversicherungsvertrag für den Fall der[…]
Weiterlesen…Der Erwerb eines Anspruchs aus einer vom Arbeitgeber zugunsten des Erblassers mit dessen Einverständnis abgeschlossenen Direktversicherung unterliegt der Erbschaftsteuer, wenn der Bezugsberechtigte[…]
Weiterlesen…Ist ein Arbeitnehmer nach Unverfallbarkeit seiner Anwartschaft Versicherungsnehmer einer Direktversicherung der betrieblichen Altersversorgung geworden, kann in dem Insolvenzverfahren über sein Vermögen der[…]
Weiterlesen…Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Firmendirektversicherung ist bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls als zukünftige Forderung pfändbar. Nach[…]
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