Feuerschaden durch Abflammgerät
Grob fahrlässig handelt derjenige, der bei Windstärke 5 mit einem Gasbrenner Unkraut abflämmt. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Celle in dem[…]
Weiterlesen…Ihre Versicherungen – Ihr Recht
Grob fahrlässig handelt derjenige, der bei Windstärke 5 mit einem Gasbrenner Unkraut abflämmt. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Celle in dem[…]
Weiterlesen…Wohngebäudeversicherungen unterliegen nur der Feuerschutzsteuer, wenn die Versicherungen tatsächlich auch Feuerrisiken absichern. Dies gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Köln auch bei verbundenen[…]
Weiterlesen…Schließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft für das gesamte Gebäude eine Gebäudeversicherung ab, handelt es sich – mit Ausnahme von etwaigem Verbandseigentum – um eine[…]
Weiterlesen…Ist die Eigentumswohnung nach Eintritt des Versicherungsfalls veräußert worden, steht der Anspruch auf die Versicherungsleistung aus diesem Versicherungsfall grundsätzlich dem Veräußerer und[…]
Weiterlesen…Ein Versicherungsnehmer verletzt nicht seine vertraglichen Obliegenheiten, wenn in einem Ferienhaus eine Heizungsanlage aus dem Jahr 2009 zwei Mal wöchentlich kontrolliert wird.[…]
Weiterlesen…Für die Einordnung eines Gegenstandes zur Gebäudeverglasung oder zur Mobiliarverglasung ist es maßgebend, ob der Gegenstand sich – entsprechend seiner Funktion immer[…]
Weiterlesen…Erhält der Versicherungsnehmer zum Ausgleich seines Schadens eine Zahlung von einem Dritten, der seinerseits als Schädiger haftpflichtig ist, so vermindert diese Zahlung[…]
Weiterlesen…Nach der seit langem gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Mieter, der einen Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat, (regelmäßig) vor einem[…]
Weiterlesen…Bei einer Differenz von weniger als 10 % zwischen sachverständiger Feststellung und wirklicher Sachlage fehlt es an einer erheblichen Abweichung i. S.[…]
Weiterlesen…Der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-, Abbruch- oder Schadenminderungskosten nach § 3 Nrn. 1 und 3 a) AFB 87 setzt[…]
Weiterlesen…Kommt es infolge starken Hagels zu einer Verstopfung der Regenrinne, was seinerseits schadensursächlich für einem Wassereintritt ist, liegt kein Schaden vor,d er[…]
Weiterlesen…§ 2 Nr. 1 a AFB 87 stellt bei Gebäuden nicht auf das Eigentum des Versicherungsnehmers ab. Nach dieser Bestimmung sind die[…]
Weiterlesen…Der Bodenablauf einer Dusche ist Teil des Rohrsystems. Ein Bruch dieses Bodenablaufes ist daher als Leitungswasserschaden anzusehen, so dass die Gebäudeversicherung zum[…]
Weiterlesen…Die Wohngebäudeversicherung dient der Absicherung ihres Wohnhauses etwa gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel: Was es versichert? Die Wohngebäudeversicherung betrifft zunächst das[…]
Weiterlesen…Für den Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. gelten keine anderen[…]
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