Der „geschönte“ Gesundheitsfragebogen
Von einem arglistigen Verhalten beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens bei einem Lebensversicherungsantrag st auszugehen, wenn der Täuschende weiß oder damit rechnet und billigend[…]
Weiterlesen…Ihre Versicherungen – Ihr Recht
Von einem arglistigen Verhalten beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens bei einem Lebensversicherungsantrag st auszugehen, wenn der Täuschende weiß oder damit rechnet und billigend[…]
Weiterlesen…Eine wirksame Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG setzt voraus, dass diese in unmittelbarer Nähe zu den gestellten Gesundheitsfragen erfolgt und[…]
Weiterlesen…Von einem arglistigen Verhalten ist dann auszugehen, wenn der Täuschende weiß oder damit rechnet und billigend im Kauf nimmt, dass er unzutreffende[…]
Weiterlesen…Bei falsch beantworteten Gesundheitsfragen besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherer kann aufgrund der falsch beantworteter Gesundheitsfragen den Versicherungsvertrag[…]
Weiterlesen…Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag oder eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist dann nicht möglich, wenn dem Versicherungsnehmer bei Vertragsschluß komplexe Gesundheitsfragen so[…]
Weiterlesen…Jeder, der mit dem Gedanken spielt, eine Lebensversicherung abzuschließen, sollte sich sehr überlegt mit der Materie auseinander setzen und sich durch Info-Broschüren,[…]
Weiterlesen…Der Nachweis einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder einer arglistigen Täuschung seitens des Antragstellers obliegt dem Versicherer. Der Nachweis falscher Angaben des[…]
Weiterlesen…Der anlässlich der Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung des Versicherungsvertrages arglistig getäuschte Versicherer ist bei einer Anfechtung nach § 123 BGB, §[…]
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