„Gefährliche Tätigkeiten“ in der Haftpflichtversicherung
Nehmen Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zur Privaten Haftpflichtversicherung die Gefahren eines „ungewöhnlichen und gefährlichen Tuns“ neben den Gefahren eines Dienstes, Amtes[…]
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