Wer zahlt den Unfallschaden an Papas Auto?
Kann der Besitzer eines Fahrzeugs nicht damit rechnen, dass sein Fahrzeug von einer Person gefahren wird, die keinen Führerschein besitzt, hat im[…]
Weiterlesen…Ihre Versicherungen – Ihr Recht
Kann der Besitzer eines Fahrzeugs nicht damit rechnen, dass sein Fahrzeug von einer Person gefahren wird, die keinen Führerschein besitzt, hat im[…]
Weiterlesen…Bei Klage auf sog. Rettungskostenersatz wegen Wildwechsels gegen die Teilkaskoversicherung bedarf es der vollen richterlichen Überzeugung im Sinne des § 286 BGB,[…]
Weiterlesen…Für Schaden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger besteht ein Risikoausschluss in der Kfz-Vollkaskoversicherung. Insoweit liegt kein Unfall im Sinne der AKB vor, wenn[…]
Weiterlesen…Ein Versicherungsnehmer hat gegenüber einer Vollkaskoversicherung keinen Aufwendungsersatzanspruch aus § 83 VVG hinsichtlich der Kosten einer Abschleppmaßnahme, wenn das versicherte Fahrzeug weitgehend[…]
Weiterlesen…Auch bei einer fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung sind unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen, die bei Durchführung der Reparatur in[…]
Weiterlesen…Eine Gefahrerhöhung i.S.d. § 23 Abs. 1 VVG durch den Betrieb eines nur mit Sommerreifen bestückten PKW liegt nur vor, wenn bei[…]
Weiterlesen…Gezogenes Fahrzeug im Sinne von A.2.3.2 AKB ist auch ein Anhänger. der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) bestimmt: „Versichert sind Unfälle[…]
Weiterlesen…Ein Mitarbeiter einer Partei (hier: der Leiter der Sachverständigenabteilung) ist kein Sachverständiger im Rahmen des Sachverständigenverfahrens nach A.2.18 AKB. Das ergibt für[…]
Weiterlesen…Eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit (gem. E.1.3 AKB 2008) kann auch vorliegen, wenn die Voraussetzungen des Straftatbestandes § 142 StGB nicht erfüllt sind.[…]
Weiterlesen…Das aus der Differenzkasko-Klausel „Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines geleasten Pkw erhöht sich in der Vollkasko die … Leistung auf den[…]
Weiterlesen…Der nach A.2.7.1 a Buchst. b AKB 2010 anzurechnende Restwert des versicherten Fahrzeuges ist derjenige Betrag, der dem Versicherungsnehmer bei der Veräußerung[…]
Weiterlesen…Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Kfz-Kaskoversicherung (hier: gemäß Ziffer A.2.18.2 AKB), wonach kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung[…]
Weiterlesen…Mangelhafte Einbauten in ein Kraftfahrzeug stellen im Rahmen der Kraftfahrtversicherung nur dann eine subjektive Gefahrerhöhung dar, wenn der Versicherungsnehmer die Mangelhaftigkeit kennt.[…]
Weiterlesen…Bei dem durch einen von außen eingedrungenen Fremdkörper verursachten Reifenplatzer handelt es sich in der Kaskoversicherung um einen Unfall im Sinne von[…]
Weiterlesen…Mangels eines Unfalls muss die Kaskoversicherung nicht für Schäden eintreten, die dadurch entstehen, dass sich ein Anbauteil von dem versicherten Fahrzeug löst.[…]
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