Ein Versicherungsvertrag endet aufgrund einer Kündigung des Versicherungsnehmers auch dann, wenn das Versicherungsunternehmen die Kündigung des Versicherungsnehmers nicht bestätigt. In dem hier[…]
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Ihre Versicherungen - Ihr Recht
Ein Versicherungsvertrag endet aufgrund einer Kündigung des Versicherungsnehmers auch dann, wenn das Versicherungsunternehmen die Kündigung des Versicherungsnehmers nicht bestätigt. In dem hier[…]
Weiterlesen…§ 241 Abs. 2 BGB verpflichtet den Arbeitgeber nicht, eine zugunsten des Arbeitnehmers zur Durchführung einer Entgeltumwandlung abgeschlossene Direktversicherung zu kündigen, wenn der[…]
Weiterlesen…Die Kündigung einer Vollkaskoversicherung stellt ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB dar. Ein Ehegatte kann daher die auf[…]
Weiterlesen…Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Urteil vom 18.12 1985 entschieden, die Regelung in dem dort vereinbarten § 14 Abs. 1 MB/KT 78, der[…]
Weiterlesen…Der seinen Prämienanspruch geltend machende Versicherer kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer vom Versicherungsnehmer ausgesprochenen Kündigung wegen Fehlens eines Anschlussversicherungsnachweises gemäß[…]
Weiterlesen…Die Wirksamkeit der Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer für einen nicht vom Versicherungsnehmer gesetzlich vertretenen volljährigen Mitversicherten gemäß § 205 Abs.[…]
Weiterlesen…Die Wirksamkeit der Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer für einen volljährigen, von ihm nicht gesetzlich vertretenen Mitversicherten (hier: ein volljähriges Kind)[…]
Weiterlesen…Werden Verluste danach nicht durch die erzielten Kapitalerträge veranlasst, sondern dadurch, dass der Versicherungsnehmer den Vertrag über die Lebensversicherung zu einem Zeitpunkt[…]
Weiterlesen…Die Kündigung eines Versicherungsvertrages steht einem später erfolgten Widerruf desselben Versicherungsvertrages jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht zuvor[…]
Weiterlesen…1. Unter Geltung des § 207 Abs. 2 Satz 2 VVG hat der Versicherungsnehmer ebenso wie nach der früheren Regelung des § 178n Abs.[…]
Weiterlesen…Die vom Versicherungsnehmer erklärte Kündigung eines Krankenversicherungsvertrages, der eine Pflicht aus § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG erfüllt, wird erst im Zeitpunkt des[…]
Weiterlesen…Die seit dem 1. Januar 2009 geltende Bestimmung des § 206 Abs. 1 Satz 1 VVG schließt nicht jede außerordentliche Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages, der[…]
Weiterlesen…Wird mit der Kündigung eines Versicherungsvertrages zugleich der Originalversicherungsschein vorgelegt, der den Kündigenden als Versicherungsnehmer ausweist, und ist die Kündigung mit dessen[…]
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