Pfändungsschutz für die schon bestehende Lebensversicherung
§ 167 VVG schafft kein Gestaltungsrecht, sondern gibt dem Versicherungsnehmer nur einen Anspruch darauf, die Lebensversicherung in eine Versicherung umzuwandeln, welche die[…]
Weiterlesen…Ihre Versicherungen – Ihr Recht
§ 167 VVG schafft kein Gestaltungsrecht, sondern gibt dem Versicherungsnehmer nur einen Anspruch darauf, die Lebensversicherung in eine Versicherung umzuwandeln, welche die[…]
Weiterlesen…Pfändungsschutz für private Rentenversicherungen nach § 851c Abs. 1 ZPO besteht grundsätzlich nur dann, wenn die dort unter den Nr. 1 bis[…]
Weiterlesen…Eine Lebensgefährtin ist keine Hinterbliebene des Schuldners im Sinne des § 851c Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Nicht zu beanstanden ist für[…]
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