Fehlende Erfolgsaussichten in der Rechtsschutzversicherung – und das Gutachterverfahren
Nach § 28 Satz 3 VVG gilt das Rechtsschutzbedürfnis als anerkannt, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer bei Verneinung seiner Leistungspflicht nicht gemäß § 128 Satz 2 VVG auf ein im Versicherungsvertrag vorgesehenes Gutachterverfahren i.S. von § 128 Satz 1 VVG …
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