Die Beratung bzw. Aufklärung über eine sogenannte Nettopolice unterliegt der besonderen Dokumentationspflicht nach §§ 61 Abs. 1 Satz 1, 62 VVG. Fehlt es[…]
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Ihre Versicherungen - Ihr Recht
Die Beratung bzw. Aufklärung über eine sogenannte Nettopolice unterliegt der besonderen Dokumentationspflicht nach §§ 61 Abs. 1 Satz 1, 62 VVG. Fehlt es[…]
Weiterlesen…Mit der Intransparenz zweier Teilklauseln zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Riester-Rentenversicherungsverträgen hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu[…]
Weiterlesen…Dem Versicherungsnehmer ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach[…]
Weiterlesen…Der Bundesgerichtshof hat zwei Teilklauseln in den Bedingungen von Riester-Rentenversicherungsverträgen eines deutschen Versicherungsunternehmens, welche die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer betreffen, für intransparent und[…]
Weiterlesen…Die Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch die Versicherungsnehmerin führt unabhängig von der Regelung der Kündigungsfolgen in §§ 24, 25 AVB nicht zu einem[…]
Weiterlesen…Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hat sich der Versicherungsnehmer die vom Versicherer bei Auszahlung[…]
Weiterlesen…Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hat sich der Versicherungsnehmer die vom Versicherer bei Auszahlung[…]
Weiterlesen…Mit der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hatte sich aktuell erneut der Bundesgerichtshof zu[…]
Weiterlesen…§ 167 VVG schafft kein Gestaltungsrecht, sondern gibt dem Versicherungsnehmer nur einen Anspruch darauf, die Lebensversicherung in eine Versicherung umzuwandeln, welche die[…]
Weiterlesen…Die Erklärung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer, im Falle seines Todes solle „der verwitwete Ehegatte” Bezugsberechtigter der Versicherungsleistung sein, ist auch im[…]
Weiterlesen…Der Bundesgerichtshof hat sich nun auch erstmals mit Einzelheiten der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen befaßt, in denen die Versicherungsnehmer nach[…]
Weiterlesen…Die EU-Mitgliedsstaaten können können Lebensversicherungsunternehmen dazu verpflichten, ihren Kunden andere als die in der Richtlinie genannten Angaben mitzuteilen. Die Dritte Richtlinie Lebensversicherung[…]
Weiterlesen…Der nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. geltend gemachte Bereicherungsanspruch ist nicht schon mit jeder einzelnen Prämienzahlung, sondern erst mit[…]
Weiterlesen…Bei einer im früheren Policenmodell abgeschlossenen Lebens- oder Rentenversicherung beginnt die Verjährung des Bereicherungsanspruchs erst, wenn der Versicherungsnehmer den Widerspruch nach §[…]
Weiterlesen…Aus den vom Versicherer zu bildenden Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (§§ 56a, 56b VAG) sind sowohl die Beteiligung an dem Überschuss gemäß §[…]
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