Bezugsrecht aus der Gruppen-Rentenversicherung des Arbeitgebers
In der Insolvenz des Arbeitgebers stehen die Rechte aus vom Arbeitgeber als Gruppenversicherungsvertrag für seinen Arbeitnehmer geschlossenen Rentenversicherungsverträgen der Masse zu, wenn bezüglich des Bezugsrechts noch eine Widerrufsmöglichkeit besteht, oder ob sie zum Vermögen der Arbeitsnehmer gehören und ihnen ein …
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