Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung – und die steuerliche Berücksichtigung der Verluste
Die mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) bedingen eine tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht. Sie gilt auch hinsichtlich von Verlusten aus der Veräußerung einer Lebensversicherung. Die Nichtberücksichtigung des Verlusts des Klägers aus der…
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