Der Beginn der Verjährungsfrist für einen Rückabwicklungsanspruch nach einem Rücktritt gemäß § 8 VVG a.F. war nicht wegen einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage[…]
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Der Beginn der Verjährungsfrist für einen Rückabwicklungsanspruch nach einem Rücktritt gemäß § 8 VVG a.F. war nicht wegen einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage[…]
Weiterlesen…Verletzt der Versicherungsnehmer die ihm obliegende Anzeigepflichten, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, allerdings nur, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung[…]
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