Frist für Invaliditätseintritt und ärztliche Invaliditätsfeststellung in der Unfallversicherung
Nach der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung sind die Fristen hinsichtlich des Eintritts der Invalidität binnen Jahresfrist nach dem Unfall und der ärztlichen Feststellung und Geltendmachung innerhalb von 15 Monaten keine bloßen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Unfallversicherung, sondern materiell-rechtliche …
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