Die Vorerstreckungsklausel in der Rechtsschutzversicherung
Die so genannte Vorerstreckungsklausel des § 4 Abs. 3 Buchst. a) der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) ist intransparent und[…]
Weiterlesen…Ihre Versicherungen – Ihr Recht
Die so genannte Vorerstreckungsklausel des § 4 Abs. 3 Buchst. a) der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) ist intransparent und[…]
Weiterlesen…Versicherungsfall ist nach § 1 Nr. 2 Satz 1 AVB 2008 der Beklagten die medizinisch notwendige Heilbehandlung. Entgegen der Auffassung des Klägers[…]
Weiterlesen…Die Bestimmung in § 14 (3) ARB 75, wonach der Versicherungsfall bereits als eingetreten gilt, wenn ein Dritter begonnen hat oder begonnen[…]
Weiterlesen…Das den Eintritt des Rechtsschutzfalles bestimmende schädigende Verhalten muss beim Schadensersatzrechtsschutz ebenso wie beim verstoßabhängigen Rechtsschutz nach dem Tatsachenvortrag des Versicherungsnehmers ihm[…]
Weiterlesen…Wer im Ausland erkrankt und eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat, muss die Notrufzentrale der Versicherung entspechend den Versicherungsbedingungen darüber in Kenntnis setzen, damit[…]
Weiterlesen…Die Auszahlung der Versicherungsleistung ist in dem Versicherungsvertrag an bestimmte Bedingungen geknüpft. So sind je nach Art der Versicherung, aus der sich[…]
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