Widerruf und Nutzungszinsen bei einer im Policenmodell geschlossenen Lebensversicherung
Die Höhe der Nutzungszinsen kann gemäß § 287 ZPO geschätzt werden . Die Schätzung der Höhe des Nutzungszinsanspruchs ist in erster Linie[…]
Weiterlesen…Ihre Versicherungen – Ihr Recht
Die Höhe der Nutzungszinsen kann gemäß § 287 ZPO geschätzt werden . Die Schätzung der Höhe des Nutzungszinsanspruchs ist in erster Linie[…]
Weiterlesen…Hat der Versicherung nach erfolgtem Widerruf seitens des Versicherungsnehmers die Prämien zurück zu gewähren, erfolgt keine Saldierung dieses Prämienrückzahlungsanspruchs mit seinen Abschluss-[…]
Weiterlesen…Bei einem Vertragsschluss im Antragsmodell wird der Versicherungsnehmer mit der Belehrung, dass er „innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss des[…]
Weiterlesen…Lebensversicherungen sind nicht nach dem Antragsmodell, sondern im Policenmodell geschlossen worden, wenn die Versicherungsgesellschaft bei Antragstellung die nach § 10a Abs. 1[…]
Weiterlesen…Der Beginn der Verjährungsfrist für einen Bereicherungsanspruch nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. war nicht wegen einer unsicheren und zweifelhaften[…]
Weiterlesen…Infolge des wirksamen Rücktritts hat die Versicherungsgesellschaft nach § 346 Abs. 1 BGB nicht nur die vom Versicherungsnehmer gezahlten Prämien zurückzugewähren, sondern[…]
Weiterlesen…Der Versicherungsnehmer eines nach dem Policenmodell geschlossenen Versicherungsvertrages ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben[…]
Weiterlesen…Der Versicherer belehrt den Versichungsnehmer nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. über das Widerspruchsrecht, wenn[…]
Weiterlesen…Das Widerspruchsrecht nach § 5a VVG a.F. besteht bei einem im Policenmodell geschlossenen Rentenversicherungsvertrag, bei dem der Versicherer nicht ordnungsgemäß über das[…]
Weiterlesen…Fehlte in der maßgeblichen Widerspruchsbelehrung in dem Policenbegleitschreiben der Hinweis auf die gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG in der[…]
Weiterlesen…Einem nach § 5a VVG a.F. ordnungsgemäß belehrten Versicherungsnehmer steht nach jahrelanger Durchführung des Lebensversicherungsvertrages kein Bereicherungsanspruch zu. In dem jetzt vom[…]
Weiterlesen…§ 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. ist unter Beachtung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19.12 2013 richtlinienkonform[…]
Weiterlesen…Das Widerrufsrecht des Versicherungsnehmer aus § 8 Abs. 4 Satz 1 VVG a.F. erlischt trotz nicht ordnungsgemäßer Belehrung durch die Versicherung nach[…]
Weiterlesen…Die in § 8 Abs. 4 Satz 1 VVG a.F. bestimmte Widerrufsfrist von zehn Tagen ab Unterzeichnung des Versicherungsantrages beginnt in dem[…]
Weiterlesen…Die Kündigung eines Versicherungsvertrages steht einem später erfolgten Widerruf desselben Versicherungsvertrages jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht zuvor[…]
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