Vertragsschluss im Antragsmodell – und die Rücktrittsbelehrung
Bei einem Vertragsschluss im Antragsmodell wird der Versicherungsnehmer mit der Belehrung, dass er „innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss des[…]
Weiterlesen…Ihre Versicherungen – Ihr Recht
Bei einem Vertragsschluss im Antragsmodell wird der Versicherungsnehmer mit der Belehrung, dass er „innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss des[…]
Weiterlesen…Zu den Anforderungen an eine Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 8 Abs. 5 Satz 1 VVG a.F. hat der Bundesgerichtshof bereits[…]
Weiterlesen…Der Versicherungsnehmer eines nach dem Policenmodell geschlossenen Versicherungsvertrages ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben[…]
Weiterlesen…Der Versicherer belehrt den Versichungsnehmer nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. über das Widerspruchsrecht, wenn[…]
Weiterlesen…Die partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der Lebensversicherungen ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[…]
Weiterlesen…Eine Widerspruchsbelehrung genügt nicht den Anforderungen des § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F., wenn sie den Fristbeginn nur an den[…]
Weiterlesen…Der Begriff der „Textform“ in einer Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. ist nicht erläuterungsbedürftig. Ohne die gesetzliche Erläuterung in § 126b[…]
Weiterlesen…Einem nach § 5a VVG a.F. ordnungsgemäß belehrten Versicherungsnehmer steht nach jahrelanger Durchführung des Lebensversicherungsvertrages kein Bereicherungsanspruch zu. In dem jetzt vom[…]
Weiterlesen…Welche Anforderungen sind an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss von Verträgen über eine fondsgebundene Rentenversicherung und eine Kostenausgleichsvereinbarung zu stellen?[…]
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