Der geschlossene Versicherungsvertrag schafft keinen Rechtsgrund für die Prämienzahlungen, wenn er infolge des Widerspruchs des Versicherungsnehmers nicht wirksam zustande gekommen ist. Der[…]
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Ihre Versicherungen - Ihr Recht
Der geschlossene Versicherungsvertrag schafft keinen Rechtsgrund für die Prämienzahlungen, wenn er infolge des Widerspruchs des Versicherungsnehmers nicht wirksam zustande gekommen ist. Der[…]
Weiterlesen…Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hat sich der Versicherungsnehmer die vom Versicherer bei Auszahlung[…]
Weiterlesen…Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hat sich der Versicherungsnehmer die vom Versicherer bei Auszahlung[…]
Weiterlesen…Mit der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hatte sich aktuell erneut der Bundesgerichtshof zu[…]
Weiterlesen…Der Bundesgerichtshof hat sich nun auch erstmals mit Einzelheiten der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen befaßt, in denen die Versicherungsnehmer nach[…]
Weiterlesen…Die sich aus dem Bereicherungsrecht ergebenden Rechtsfolgen der Europarechtswidrigkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. sind dabei nicht auf eine Wirkung[…]
Weiterlesen…Das Oberlandesgericht Celle hält auch nach dem Edress, Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union daran fest, dass nach vollständiger Vertragsbeendigung die befristete[…]
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