Jeder, der mit dem Gedanken spielt, eine Lebensversicherung abzuschließen, sollte sich sehr überlegt mit der Materie auseinander setzen und sich durch Info-Broschüren, Internet oder auch durch eine persönliche Beratung eines Versicherungsvertreters gründlich informieren.
Hat man sich zum Vertragsabschluss entschieden, ist es zum Einen möglich, den Antrag über das Internet auszufüllen oder schriftlich auf dem Postwege seinen Antrag zu stellen, zum Anderen kann der Antrag auch mit Hilfe eines Versicherungsfachmannes ausgefüllt werden.
Der Vertragsabschluss sollte keine Entscheidung aus einer Laune heraus sein und nicht in fünf Minuten zwischen zwei Tür und Angel erledigt werden. Lassen Sie sich Zeit für die Antragstellung, denn man geht mit dem Vertragsabschluss auch eine langfristige Vereinbarung ein.
In dem Formular, das zum Ende hin unterschrieben werden muss, wird nach den verschiedensten Daten gefragt, beginnend mit den persönlichen Angaben wie Name, Alter, Geschlecht und Adresse.
Weiterhin wird in dem Antrag entschieden, wen der Antragsteller als versicherte Person einsetzen will, wer Beitragszahler und wer Versicherungsnehmer ist. Normalerweise ist das immer der Antragsteller, dass muss aber nicht so sein. Der Antragsteller kann auch eine andere Person versichern und auch jemand anderen als Versicherungsnehmer einsetzen. Genauso ist es nicht unbedingt notwendig, dass der Beitragszahler mit dem Antragsteller oder dem Versicherungsnehmer identisch ist.
Geht es um eine Risikolebensversicherung oder eine Kapitallebensversicherung, muss für den Fall des Todes der versicherten Person ein Bezugsberechtigter für die Versicherungssumme genannt werden. Ist diese Vereinbarung unwiderruflich getroffen worden, kann der Antragsteller nur mit der Zustimmung des Bezugsberechtigten diese Vereinbarung ändern, wenn er eine andere Person begünstigen möchte. Bei einer widerruflichen Vereinbarung besteht jederzeit die Möglichkeit, die begünstigte Person zu tauschen.
Tarif und Beitrag
Mit dem Antrag wird ebenfalls der Umfang des Versicherungsschutzes und der Tarif festgesetzt. Die Höhe der Versicherungssumme oder die Höhe der monatlichen Rentenzahlung (z.B. bei Berufsunfähigkeitsversicherung- en) wird vom Antragsteller entschieden. Genauso kann er im Antrag festlegen, ob Beitrag und Versicherungsleistung während der Laufzeit dynamisch erhöht werden soll. Es ist auch seine Entscheidung, ob er über den Versicherungsschutz der Hauptversicherung hinaus, eine Zusatzversicherung, wie z.B. eine Unfallversicherung, abschließen möchte.
Wie der Beitrag entrichtet werden soll, ist ebenfalls im Vertrag festgelegt. Dabei ist eine Zahlung als Jahrsbeitrag im vorraus möglich; wer sich für eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Beitragszahlung entscheidet, hat im Normalfall noch einen Zuschlag auf die Ratenzahlung zu entrichten. Mit welchem Beitrag der Antragsteller rechnen muss, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Sowohl das Alter, das Geschlecht und der Gesundheitszustand des Antragstellers werden mit in die Berechnung einbezogen, als auch die Versicherungssumme und die Laufzeit des Vertrages. Ebenfalls können risikoreiche Hobbys eine Auswirkung auf den Beitrag haben.
Lässt der Antragsteller seine Überschussanteile verrechnen, so sinkt z.B. der Beitrag. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Anteile zu sammeln und verzinsen zu lassen.
Gesundheitszustand
Durch Sterbetafeln wird die Tarifkalkulation der Versicherungen beeinflusst, indem sie zur Berechnung herangezogen werden und ein durchschnittliches Bild der Lebenserwartung von Frauen und Männern zeigen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben.
Um diese durchschnittlichen Angaben ganz individuell auf den Antragsteller zuschneiden zu können, wird der Faktor Gesundheitszustand ins Spiel gebracht. Durch diverse Fragen zur Gesundheit, die ebenfalls schriftlich beantwortet werden müssen, kann man erkennen, in wie weit der individuelle Gesundheitszustand vom Durchschnitt abweicht und damit die Lebenserwartung ebenfalls nicht dem Durchschnitt entspricht.
Da die Versicherung die Zahlung bei Falschangaben verweigern kann, muss der Antragsteller große Sorgfalt auf die Beantwortung der Gesundheitsfragen legen und keine wissentlich falsche Angaben machen. Gibt es gesundheitliche Einschränkungen, ist eine detaillierte Auskunft über Art, Schwere und Dauer der Beschwerden unbedingt erforderlich.
Übersteigt die Versicherungssumme den üblichen Rahmen und ist besonders hoch, fordern die Versicherungen darüber hinaus eine Untersuchung durch den Hausarzt, deren Art und Umfang sie bestimmen und auch die Kosten tragen.
Genauso kann es aufgrund der Antworten zum Gesundheitszustand dazu kommen, dass die gemachten Angaben durch den Hausarzt oder einen anderen behandelnden Arzt überprüft werden sollen. Für diese ärztliche Überprüfung hat der Antragsteller den Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden, da anderenfalls die Versicherung keine Auskunft erhält.
Ergeben sich im Rahmen der Gesundheitsfragen gravierende Vorerkrankungen, besteht für die Versicherung die Möglichkeit den Beitrag um einen Risikozuschlag zu erhöhen und bestimmte Risiken vom Versicherungsschutz auszugrenzen. Im Extremfall kann sogar der Vertragsabschluss abgelehnt werden.
Hat die Versicherung alle persönliche Daten, werden die Angaben zum Gesundheitszustand mithilfe eines Mediziners bewertet. Liegen keine weiteren Auffälligkeiten vor, die abermals eine Nachfrage beim Antragsteller nach sich ziehen würden, kommt es zur Ausstellung der Police. Der Vertrag ist mit Zustellung des Versicherungsscheins formal zustande gekommen. Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, der als Datum auf dem Versicherungsschein angegeben ist. Mit der ersten Beitragszahlung beginnt der Versicherungsschutz, wenn kein vorläufiger Versicherungsschutz beantragt worden ist.
Der Versicherungsschutz beginnt mit Eingang des ersten Beitrags an dem Datum, der in dem Versicherungsschein angegeben ist.