Viele Kfz-Versicherungsverträge enden zum Jahresende und verlängern sich bei ausbleibender Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr – im Oktober und November beschäftigen sich daher viele Autobesitzer mit einem potenziellen Versicherungswechsel. Dieser Artikel zeigt, welche Aspekte bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung berücksichtigt werden sollten, wie es sich mit dem Kündigungsstichtag verhält und in welchen Fällen es ein Recht auf Sonderkündigung gibt.
Gründe für den Kfz-Versicherungswechsel
Hinter dem Vorhaben, die Versicherung zu wechseln, steckt meist der Wunsch nach einem verbesserten Preis-Leistungs-Verhältnis für die eigenen Bedürfnisse. Auch der Bedarf nach zusätzlichen Leistungen, einer höheren Deckungssumme oder Ähnlichem kann entscheidend sein. Kann der bisherige Versicherer die gewünschten Leistungsbestandteile nicht zu dem Preis bereitstellen, den der Versicherungsnehmer zu zahlen gewillt ist, bleibt lediglich die Option eines Versicherungswechsels.
Strebt der Versicherungsnehmer hingegen einen Wechsel von einer Vollkaskoversicherung zu einer Teilkaskoversicherung beim gleichen Versicherer an, kann dieser meist auch während des Vertrags vollzogen werden – ganz ohne Anbieterwechsel und Kündigungsfrist. Auch Leistungsbausteine können in der Regel problemlos nachträglich hinzugebucht werden. Informationen hierzu sollten beim zuständigen Versicherer eingeholt werden.
Übrigens: Ein bestehender Versicherungsvertrag kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden – ein dauerhafter Wechsel des Fahrzeugs geht also mit der Auflösung der bestehenden Kfz-Versicherung einher. Wird ein Fahrzeug verkauft, muss die Versicherung jedoch nicht eigenständig gekündigt werden. Stattdessen muss der Versicherungsnehmer den Versicherer über den Verkauf des Fahrzeugs informieren. Durch den Fahrzeugverkauf entsteht ein sogenannter Risikofortfall, der Vertrag wird am Tag des offiziellen Verkaufs beendet und die vorausbezahlten Versicherungsbeiträge werden erstattet. Wird ein neues Fahrzeug beim gleichen Anbieter versichert, werden die bereits bezahlten Versicherungsbeiträge mit dem neuen Tarif verrechnet.
Die Auswahl der neuen Versicherung
Bevor das Kündigungsschreiben verschickt wird, sollten zunächst umfassende Informationen zu alternativen Versicherungsverträgen eingeholt und miteinander verglichen werden – denn vielleicht ist der aktuelle Versicherungsvertrag sogar die derzeit preisgünstigste Option.
Um vorbereitet auf die Suche nach einer neuen Kfz-Versicherung zu gehen, sollten die gewünschten Rahmenbedingungen vorab festgelegt werden:
- Soll das Fahrzeug voll- oder teilkaskoversichert werden?
- Wie hoch sollte die Deckungssumme im Schadenfall liegen?
- Welche Leistungsbausteine werden benötigt (Mallorca-Police, Schäden nach Wildunfall, Marderbiss etc.)
- Wird eine Neuwertentschädigung benötigt?
Mit den Antworten auf diese Fragen im Hinterkopf kann die Suche nach einer passenden neuen Versicherung beginnen. Hilfreich sind hierfür spezielle Versicherungsrechner oder Vergleichsseiten, die die wichtigsten Informationen der verschiedenen Versicherungsverträge übersichtlich gegenüberstellen.
War die Suche nach einer entsprechenden Kfz-Versicherung erfolgreich, kann beim neuen Versicherer ein Vertrag abgeschlossen und der bisherige Versicherungsvertrag fristgerecht gekündigt werden.
Der Stichtag für eine fristgerechte Kündigung
Ein Vertrag einer Autoversicherung läuft nach Abschluss in der Regel über ein Versicherungsjahr. Je nach Versicherungsvertrag kann die Kfz-Versicherung zwar häufig ganzjährig gewechselt werden, viele Versicherungen sehen jedoch das Jahresende – also den 31. Dezember – als Ende des Versicherungsjahres vor. Dies bedeutet: Auch wenn ein Kfz-Versicherungsvertrag zum 01. September geschlossen wird, läuft der Vertrag zunächst nur bis zum 31. Dezember. Dementsprechend muss die Kündigung dem Anbieter bis zum 30. November vorliegen, damit diese rechtskräftig umgesetzt werden kann.
Handelt es sich um einen unterjährig kündbaren Vertrag – also um einen Vertrag, der nicht zum 31. Dezember endet –, beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls einen Monat zum Stichtag des ablaufenden Versicherungsjahres.
Wie das Versicherungsjahr im Falle des eigenen Versicherungsjahres definiert ist, kann im Vertrag nachgelesen werden.
Wann besteht das Recht auf Sonderkündigung?
Unter bestimmten Umständen haben Versicherungsnehmer auch ein Sonderkündigungsrecht – sie können ihren Versicherungsvertrag also außerhalb der sonst geltenden Fristen mit einer Vorlaufzeit von einem Monat kündigen. Wie bereits erwähnt, stellt der Verkauf des versicherten Fahrzeugs einen Risikofortfall dar – hierbei wird zwar kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, der Vertrag wird aber dennoch unmittelbar beendet. Es gibt jedoch auch andere Szenarien, in denen ein Sonderkündigungsrecht für den Versicherungsnehmer besteht – zum Beispiel nach einem Schadenfall oder bei einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Leistungserhöhung.
- Im Schadenfall:
Nach einem Unfallschaden, bei dem der Versicherer für den entstandenen Schadensbetrag aufgekommen ist, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich innerhalb eines Monats nach Abschluss der Bearbeitung einen Versicherungsvertrag bei einem anderen Anbieter zu suchen. Ob die Möglichkeit ergriffen wird oder nicht, bleibt dem Versicherungsnehmer selbst überlassen. Darüber hinaus besteht auch seitens des Versicherers die Möglichkeit der Sonderkündigung, sodass dieser den Versicherungsvertrag auf Wunsch ebenfalls innerhalb der Frist kündigen kann. - Im Falle einer Beitragserhöhung:
Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich unter anderem nach der Regionalklasse sowie der Typklasse des versicherten Wagens. Beide Einschätzungen werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorgenommen. Wird die Region des Versicherungsnehmers beispielsweise in eine schlechtere Regionalklasse oder das Fahrzeugmodell in eine höhere Typklasse eingeordnet, kann dies mit einer Beitragserhöhung der Kfz-Versicherung einhergehen. Der Versicherungsnehmer kann anschließend von seinem Recht auf Sonderkündigung Gebrauch machen.
Reibungsloser Versicherungswechsel
Unter Berücksichtigung der geltenden Fristen oder unter Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung problemlos möglich. Bevor ein Wechsel vollzogen wird, sollten die alternativen Versicherungsverträge und ihre Leistungsbausteine sowie die Preisgestaltung miteinander verglichen werden, um auch wirklich vom Wechsel zu profitieren.