Beitragsfreie Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Eine Klausel in den Bedingungen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, nach der von einem Rückkauf oder einer Umwandlung der Hauptversicherung (Lebensversicherung) in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Versicherungsleistung (lediglich) anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Zusatzversicherung nicht berührt werden, ist unwirksam.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Juni 2010 – IV ZR 226/07