Dem Versicherungsnehmer ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach[…]
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Ihre Versicherungen - Ihr Recht
Dem Versicherungsnehmer ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach[…]
Weiterlesen…Der geschlossene Versicherungsvertrag schafft keinen Rechtsgrund für die Prämienzahlungen, wenn er infolge des Widerspruchs des Versicherungsnehmers nicht wirksam zustande gekommen ist. Der[…]
Weiterlesen…Erlischt das Widerspruchsrecht gemäß § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F., sind die für den Versicherungsvertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen auch dann in den[…]
Weiterlesen…Der nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. geltend gemachte Bereicherungsanspruch ist nicht schon mit jeder einzelnen Prämienzahlung, sondern erst mit[…]
Weiterlesen…Bei einer im früheren Policenmodell abgeschlossenen Lebens- oder Rentenversicherung beginnt die Verjährung des Bereicherungsanspruchs erst, wenn der Versicherungsnehmer den Widerspruch nach §[…]
Weiterlesen…Das Widerspruchsrecht nach § 5a VVG a.F. besteht bei einem im Policenmodell geschlossenen Rentenversicherungsvertrag, bei dem der Versicherer nicht ordnungsgemäß über das[…]
Weiterlesen…Der Anspruch auf Prämienrückzahlung folgt dem Grunde nach aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, denn der geschlossene Versicherungsvertrag schafft keinen Rechtsgrund[…]
Weiterlesen…Fehlte in der maßgeblichen Widerspruchsbelehrung in dem Policenbegleitschreiben der Hinweis auf die gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG in der ab dem[…]
Weiterlesen…Bei einer Versicherung nach dem so genannten Policenmodell des § 5a VVG a.F. musste der Versicherer den Versicherungsnehmer in drucktechnis deutlicher Form[…]
Weiterlesen…Zur Vereinbarkeit des so genannten Policenmodells (§ 5a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 bis 3 VVG a.F.) mit den Vorgaben des Art. 31[…]
Weiterlesen…Einem nach § 5a VVG a.F. ordnungsgemäß belehrten Versicherungsnehmer steht nach jahrelanger Durchführung des Lebensversicherungsvertrages kein Bereicherungsanspruch zu. In dem jetzt vom[…]
Weiterlesen…Die – umstrittene – Frage der Richtlinienkonformität des Policenmodells, also der Frage, ob die Regelung des § 5a VVG a.F. gegen das[…]
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