Die Versicherung muss dem Antragsteller gegenüber die genaue Bezeichnung des Unternehmens mit der für den Vertragsabschluss relevanten Niederlassung und genauen Anschrift bekanntgeben.
Weiterhin hat die Versicherungsgesellschaft mitzuteilen, was für ein Garantiefond besteht oder welche Entschädigungsregelungen als Absicherung bei Insolvenzeintritt vorhanden sind.
Selbstverständlich hat die Versicherung über die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und ihre Tarife zu informieren. Genauso sind die Eckdaten der Versicherungsleistung, also etwa Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung bekannt zu geben. Der Antragsteller hat ein Recht auf Information betreffend der Vertragslaufzeit und des Widerrufsrechts mit allen Bedingungen und Angaben, wem gegenüber der Widerruf zu erklären ist und zu welcher Adresse er abzuschicken ist.
Im Versicherungsvertrag muss erkennbar sein, wie der Vertrag zustande gekommen ist. Der Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes ist notwendiger Bestandteil des Vertrages, genauso wie Fristmitteilungen, die festlegen, wie lange der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll.
Unverzichtbar ist ebenfalls die Bekanntgabe des im Streitfall zuständigen Gerichtes und das auf den Vertrag anwendbare Recht. Genauso darf Name und Anschrift der Aufsichtsbehörde und die damit verbundene Möglichkeit einer Beschwerde nicht weggelassen werden. Für außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren durch Versicherungsombudsmänner ist deren Erwähnung ebenfalls notwendig.
Im Vertrag muss der gesamte Preis der Versicherung inklusive Steuern ausgewiesen sein. Existieren mehrere Verträge haben die Prämien einzeln aufgelistet zu werden oder es müssen zumindest die Berechnungsgrundlagen offengelegt werden, damit der Versicherte den Preis nachvollziehen kann. Informationspflicht besteht auch hinsichtlich aller Einzelheiten die Zahlungsweise der Prämien betreffend.
Falls es erforderlich ist, darf auch kein Hinweis fehlen, wenn die Versicherung auf Finanzinstrumente fußt, die zu Preisschwankungen führen können oder mit anderen speziellen Risiken verbunden sind. So ist bei fondsgebundene Lebensversicherungen explizit zu erwähnen, dass die Versicherung ohne Einfluss auf die Wertschwankungen ist. Genauso wenig garantieren schon erwirtschaftete Beträge die zukünftigen noch zu erwartenden Erträge.