Unfallversicherung – Gruppenunfallversicherung für Arbeitgeber

Eine Gruppenunfallversicherung kann vom Arbeitgeber als zusätzliche Sozialleistung für die Beschäftigten abgeschlossen werden. Durch den Gruppentarif wird der Beitrag pro Mitarbeiter günstiger und der Mitarbeiter braucht nicht noch privat eine solche Versicherung abschließen.

Kommen die Mitarbeiter in den Genuss einer Gruppenunfallversicherung durch den Arbeitgeber, kann dieser darüber entscheiden, ob die Unfallversicherung als Absicherung von beruflich bedingten Unfällen oder auch für in der Freizeit erlittene Unfälle abgeschlossen wird. Beinhaltet die Versicherung nur berufsbedingte Unfälle, fällt die Prämie selbstverständlich geringer aus, als wenn die Freizeit mit umfasst wäre.