Gerade Selbständige geraten durch offene Forderungen aus Lieferungen und anderen erbrachten Leistungen immer wieder ins Straucheln. Diese Außenstände bergen in Zeiten von hohen Insolvenzzahlen ein enormes Risiko. Es besteht aber die Möglichkeit, eine Versicherung von Forderungsausfällen abzuschließen, eine Delkredereversicherung.
Unter einer Forderungsausfallversicherung oder auch Delkredere-Versicherung wird die Versicherung des Lieferantenkredits verstanden. Versicherungsschutz wird daher bei der Warenkreditversicherung gewährt für den Ausfall von Forderungen aus Warenlieferungen (Warenkreditversicherung) oder Dienstleistungen des Unternehmers. Abgesichert wird also das Risiko, das daraus entsteht, dass der Unternehmer vorausleistet, seine Leistung also zuerst erbringen muss, bevor er die Gegenleistung, etwa den Kaufpreis, erhält.
Die Leistung der Kreditversicherers besteht dabei in zweierlei:
- Zunächst leistet der Kreditversicherung eine Überwachung der Kreditwürdigkeit der Vertragspartner und Kunden des Versicherungsnehmers. So erfolgt bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Warnung (Protracted Default).
- Ist letztlich trotzdem ein Forderungsausfall zu beklagen, zahlt die Versicherung – nach Abzug des Selbstbehalts – aus.
Angeboten wird die Kreditversicherung regelmäßig in drei verschiedenen Formen:
- Zunächst dient die Kreditversicherung der Absicherung wirtschaftlicher Risiken:
- Die Warenkreditversicherung sichert Forderungen aus Lieferung und Leistung des Unternehmers ab.
- Die Investitionsgüterkreditversicherung dagegen schützt vor den Folgen eines Forderungsausfalls bei der Lieferung von Investitionsgütern, also etwa von Maschinen, Anlagen oder Fabriken.
- Daneben ist aber auch die Absicherung politischer Risiken im Rahmen des Außenwirtschaftsverkehrs durch die Exportkreditgarantie (Hermes-Bürgschaft oder Hermesdeckung) möglich.
Im weiteren Bereich lassen sich auch noch weitere
Der für eine Forderungsausfallversicherung zahlende wird auf jeden Unternehmer persönlich abgestimmt, wobei das persönliche wie auch das branchentypische Risikopotential mit eingerechnet wird. Maßgebend ist aber vor allem der zu versichernde Jahresumsatz. Der Beitragssatz wird regelmäßig in einem bestimmten Promille-Satz des versicherten Jahresumsatzes berechnet.