Mit einer Konsumentenkreditversicherung oder Restschuldversicherung schützen sich Kreditgeber wie etwa Banken und Sparkassen, Versandhandelsunternehmen oder Leasingunternehmen vor den Folgen von Forderungsverlusten aus den von ihnen gewährten Darlehn, sei es in Form von Ratenkrediten oder Dispositionskrediten, im Rahmen von Kreditkartenverträgen oder Electronic-Cash-Vorgängen oder in der Gewährung von Zahlungszielen oder Ratenzahlungen. In der Konsumentenkreditversicherung ersetzt das Versicherungsunternehmen im Schadensfall den Forderungsausfall und übernimmt das weitere Inkassoverfahren oder Regressverfahren.
Teilweise verlangen Banken auch den Abschluss von ihren Kreditnehmern auch den Abschluss einer ebenfalls als Restschuldversicherung bezeichneten Risikolebensversicherung mit fallenden Versicherungsbeiträgen, um die Rückzahlung des Darlehns auch für den Fall des Todes des Darlehnsnehmers sicherzustellen.