Bekannte Erkrankungen sind kein Reiserücktrittsgrund
Die stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus zum Zwecke der Durchführung einer Diagnose von vorgetragenen Beschwerden ist als solche kein Reiserücktrittsgrund.
In einem jetzt vom Amtsgericht München entschiedenen fall buchte der spätere Kläger am 22. Januar 2007 für sich und seine …
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