Indizien für eine Eigenbrandstiftung
Bei einem Wohnhausbrand ist die Wohngebäudeversicherung nach § 61 VVG a.F. wegen Herbeiführung des Versicherungsfalles leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer den Brand selbst gelegt hat.
Den Nachweis der Eigenbrandstiftung hat der Versicherer zu führen. Ihm kommen hierbei keine Beweiserleichterungen zugute, so …
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