Neubauversicherung

Wenn Sie ein neues Gebäude errichten wollen gehen sie als Bauherr Risiken ein. Diese Risiken bestehen in zwei Richtungen: Zum einen besteht die Gefahr der Inanspruchnahme für Schäden, die von ihrem Bauvorhaben für Dritte ausgehen. Zum anderen besteht auch die Gefahr von Schäden an ihrem Neubau. Für diese Risiken ist eine Absicherung durch entsprechende Versicherung möglich:

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Mit der Bauherren-Pflichtversicherung oder gegebenfalls Anarchischversicherung für unbebaute Grundstücke sichern sie sich gegen solche Personen-oder Sachschäden, die von ihrem Hausbau für Dritte ausgehen.

Soweit ihm bekannte bei dem Bau helfen ist auch eine Bauhelfer-Unfallversicherung bedenkenswert, die unabhängig von der eventuell bestehenden gesetzlichen Unfallversicherung bei der Bau-Berufsgenossenschaft eintritt.

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung Dagegen sichert sich ab gegen Schäden an ihren Neubau, wie sie durch Strom, Frost und Vandalismus oder aber durch Material-und Konstruktionsfehler entstehen können.

Feuer-Rohbauversicherung

In diesem Zusammenhang auch zu nennen ist eine Versicherung gegen Brandschäden am Neubau (Feuer-Rohbauversicherung). Diese Feuer-Rohbauversicherung wird meist in zwei Varianten abgeschlossen:

  • Wird sie im Rahmen der Bauleistungsversicherung abgeschlossen ist sie meist kostenpflichtig.
  • Dagegen ist sie meist kostenlos bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, die nach Fertigstellung mindestens 1 Jahr laufen muss.