Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Am 1. Januar 2013 ist das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) in Kraft getreten. Das Gesetz ist die Antwort auf den demografischen Wandel und die Herausforderungen der Pflege in der Zukunft. So soll u.a. die Pflegeversicherung zukunftsfest gemacht werden. Mit dem Gesetz wurde der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 um 0,1 Beitragssatzpunkte angehoben, um damit die Finanzierung aller Leistungen voraussichtlich bis Ende 2017 zu sichern.

Außerdem wird die freiwillige private Vorsorge erstmals mit einer staatlichen Zulage gefördert. So wird der Bürger dabei unterstützt, eigenverantwortlich und kapitalgedeckt für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen. Die Höhe der staatlichen Zulage beträgt 5 Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr. Diese Förderung ist unabhängig vom jeweiligen Einkommen für jeden Versicherungsnehmer gleich hoch. Die Anzahl der Vertragsabschlüsse ist begrenzt: Jeder Bürger kann solch einen Vertrag nur einmal abschließen. Dabei ist Voraussetzung, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versichert ist. Außerdem darf er noch keine Leistungen der Pflegeversicherung bezogen haben. Die staatliche Zulage wird ausschließlich auf einen entsprechenden Antrag des Versicherungsunternehmens für das zurückliegende Beitragsjahr durch die Deutsche Rentenversicherung Bund ausgezahlt. Der Bürger hat sich lediglich zu entscheiden, bei welcher Versicherungsgesellschaft er eine förderfähige Pflege-Zusatzversicherung abschließt.

Die Leistungen und Preise der privaten Pflegeversicherungen sind zum Teil sehr unterschiedlich. Um für sich die passende Auswahl zu treffen, kann eine kompetente Beratung z.B. durch einen Finanzberater sehr hilfreich sein. Er kann auf eine breite Palette an Produkten zugreifen und so ganz individuell die für jeden Einzelnen genau auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Versicherung anbieten. Ein gesundes Preis-Leistungsverhältnis unter Berücksichtigung der persönlichen Wünsche und Bedürfnisse ist dabei das oberste Ziel.

Jeder Zweite wird einmal in seinem Leben auf Pflege angewiesen sein. Über 4 Millionen Bürger werden in wenigen Jahrzehnten Pflege beanspruchen. Und diese Pflege verschlingt erhebliche finanzielle Mittel, unabhängig davon, ob die Pflege im Heim oder im eigenen Zuhause erfolgt. Um es den Pflegebedürftigen zu ermöglichen, lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können, werden durch das neue PNG Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Betreuung gefördert. 2.500 Euro pro pflegebedürftiger Person (maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe) können dafür als Zuschuss für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung gewährt werden. Es macht also durchaus Sinn, eine private Pflegeversicherung abzuschließen und die Förderung nach dem neuen PNG zu nutzen.