Kautionsversicherung (Bürgschaftsversicherung)

Mit der Kautonsversicherung oder Bürgschaftsversicherung kann der Unternehmer Bürgschaften und andere Sicherheitsleistungen finanzieren. Die Versicherung übernimmt hierbei verschiedene Sicherheitsleistungen, um Verpflichtungen des Versicherungsnehmers zu erfüllen. So können sowohl Vertragssicherheiten in der Bauwirschaft als auch solche gegenüber den Steuerbehörden Gegenstand der Kautionsversicherung sein.

Wie hoch der Beitrag ist, berechnet sich zuerst einmal nach dem Betrag der übernommenen Kaution. Weiterhin fließt in die Berechnung auch die Art der zu leistenden Kaution ein und nicht zuletzt hängt der Prämiensatz auch von der finanziellen Situation des Versicherungsnehmers ab.

Durch eine solche Versicherung ist es einem Unternehmer möglich, z. B. auf einen Kredit bei seiner Bank zu verzichten, oder er schafft sich einfach nur zusätzliche Liquiditätsspielräume.

Je nach Branche und Art des Betriebes lassen sich verschiedene Arten von Kautionsversicherungen unterscheiden:

  • Die Bietungsbürgschaft dient für den Falle der Auftragserteilung der Sicherstellung der Einhaltung der Angebotskonditionen.
  • Die Ausführungsbürgschaft soll die vertragsgemäße Ausführung einer Bauleistung sicherstellen. Sie läuft regelmäßig von Baubeginn (bzw. der Zahlung der ersten Vertragsrate) bis zur Abnahme des Bauwerks.
  • Die Gewährleistungsbürgschaft soll die Erfüllung sämtlicher Gewährleistungsansprüche aus dem Bauvertrag absichern. Die Gewährleistungsbürgschaft läuft regelmäßig über die gesamte Gewährleistungsfrist, also typischerweise vier Jahre bei VOB-Bauverträgen und fünf Jahre bei Bauverträgen, die dem BGB-Recht unterliegen. In neuen Versicherungsvertrrägen wird diese Art oftmals auch als Mängelansprüche-Bürgschaft bezeichnet.
  • Mit der Vertragserfüllungsbürgschaft soll sowohl die vertragsgemäße Ausführung der vereinbarten Bauleistung wie auch die Erfüllung der Gewährleistungsansprüche sichergestellt werden. Die Vertragserfüllungsbürgschaft kombiniert also die Ausführungsbürgschaft mit einer Gewährleistungsbürgschaft. Demgemäß umfasst die Laufzeit der Vertragserfüllungsbürgschaft die gesamte Zeit vom Baubeginn (bzw. der Zahlung der ersten Vertragsrate) über die Abnahme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
  • Mit der Vorauszahlungsbürgschaft soll für den Auftraggeber das Risiko des Verlustes der vorab geleisteten Zahlungen absichern, also etwa bei einem Bauherrn, der Zahlungen über den Baufortschritt hinaus leistet, das Risiko, dass der Unternehmer in die Insolvenz fällt und das Bauwerk auch in der Höhe der geleisteten Vorauszahlungen nicht mehr erstellt.
  • Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft dient dagegen der Absicherung des Unternehmers: Sie soll die Bezahlung der Bauleistung durch den Besteller an den Auftragnehmer entsprechend der Vorschrift des § 648a BGB sicherstellen.