Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Ab 2009 gilt nicht nur ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6% zuzüglich eines Zusatzbeitrags von 0,9 Prozent. Wer keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört, muss dann zwingend Mitglied einer privaten Krankenkasse werden. Mit der Versicherungspflicht entsteht zugleich auch ein …
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