Beitragsdepots und die Kapitalertragsteuer
Das Bundesfinanzministerium befasst sich in einem aktuellen Schreiben mit dem Einbehalt von Kapitalertragsteuer gemäß § 52a Abs. 1 EStG bei bestehenden, bisher nicht dem Steuerabzug unterliegenden Kapitalerträgen durch Versicherungsunternehmen bei Beitragsdepots und anderen Kapitalanlagen bei Versicherungen, die mit dem Einlagengeschäft …
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