Ab 2009 gilt nicht nur ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6% zuzüglich eines Zusatzbeitrags von 0,9 Prozent. Wer keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört, muss dann zwingend Mitglied einer privaten Krankenkasse werden. Mit der Versicherungspflicht entsteht zugleich auch ein Versicherungsschutz für alle Menschen in der Pflegeversicherung.
In der privaten Krankenversicherung werden ein Basistarif sowie die teilweise Übertragbarkeit von Altersrückstellungen eingeführt, womit ein Wechsel des Versicherungsunternehmens auch für Privatversicherte ab jetzt erheblich leichter wird.